AGB’S

1. Stromanbieter Hamburg: Geltungsbereich

AGB’S :

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von Stromanbieter Hamburg, dem Interessenten (Nutzer) zur Verfügung gestellt werden. Durch die Benutzung des Angebots des Stromanbieters Hamburg​​​​​​​, inklusive Berechnung von Stromtarifen, telefonische Information, der Information per Email, WhatsApp Messenger, Facebook Messenger, Instagram Messenger, Twitter Messenger, LinkedIn Messenger, YouTube Messenger und der Vermittlung von Energieversorgungsverträgen, gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, wenn nicht etwas anderes explizit schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend angeordnet ist.

2. Leistungen des Stromanbieters Hamburg

2.1 Der Stromanbieter Hamburg erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter on- oder offline für Nutzer unentgeltlich und unverbindlich eine Stromtarif-Analyse, gibt Auskünfte über Tarife und Konditionen von Energieversorgungsunternehmen und vergleicht diese mit den bei ihr aufgelisteten Tarifen und Konditionen der Energieversorgungsunternehmen.

2.2 Der Stromanbieter Hamburg verschafft ihren Nutzern die Möglichkeit, Verträge mit den von ihr aufgelisteten Energieversorgungsunternehmen, insbesondere im Bereich Strom und Gas, abzuschließen. Der Stromanbieter Hamburg ist dabei nicht der Vertreter, der bei ihr aufgelisteten Energieversorgungsunternehmen oder Vertragspartei des Energieversorgungsvertrages. Die Leistung des Stromanbieters Hamburg besteht allein in der Vermittlung von Energieversorgungsverträgen. Der Vertrag über die Energieversorgung kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein der zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen ausgehandelte Inhalt eines Vertrages verbindlich ist. Folglich haftet der Stromanbieter Hamburg nicht für aus dem Energieversorgungsvertrag entstehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere ist sie nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus dem Energieversorgungsvertrag erwachsen, verantwortlich.

2.3 Der Online-Vermittlungsauftrag zwischen dem Nutzer und des Stromanbieters Hamburg kommt wie folgt zustande:
a) Zunächst gibt der Nutzer auf der Startseite seine derzeitigen Stromkosten, sein Jahresstromverbrauch und seine Postleitzahl ein und gibt ferner bekannt, ob es sich um einen privaten oder geschäftlichen Stromanschluss handelt.


b) Nachdem er mit der Maus auf den Button „Finden“ geklickt hat, gelangt er zu der nächsten Seite, auf der eine Vergleichsberechnung und seine Ersparnis mit dem von dem Stromanbieter Hamburg angebotenen Tarif erfolgt. Sofern sich der Nutzer zu einem Anbieterwechsel entschließt, klickt er mit der Maus auf den Button „Anbieter wechseln“. Hierauf gelangt der Nutzer auf die Seite „Tarifwechseln …“, auf der er das Formular „Ihre Anfrage an: …“ findet. Nach Vervollständigung des Formulars hat der Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzhinweisen und den Bestimmungen des Portals des Stromanbieters Hamburg zuzustimmen.


c) Mit Absendung des unter b) genannten Formulars gibt der Nutzer an Stromanbieter Hamburg einen rechtsverbindlichen Auftrag zur unentgeltlichen Vermittlung eines Energieversorgungsvertrages mit dem von ihm ausgewählten Tarif. Der Stromanbieter Hamburg leitet den Vermittlungsauftrag unverzüglich an das betreffende Energieversorgungsunternehmen weiter und übermittelt dem Nutzer anschließend per E-Mail oder schriftlich eine verbindliche Vermittlungsbestätigung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Stromanbieter Hamburg keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder das Nichtzustandekommen des Energieversorgungsvertrages hat und der Nutzer daher gegenüber dem Stromanbieter Hamburg keinerlei Erfüllungsansprüche geltend machen kann. Ob ein Vertrag mit dem ausgewählten Energieversorgungsunternehmen zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Regelungen des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens. Der Stromanbieter Hamburg behält sich vor, einzelne Vermittlungsaufträge aus sachlichen Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer kreditunwürdig ist oder dessen Bonität bei Vorlage einer Kreditkarte nicht gewährleistet ist, sowie bei Vorliegen eines Betrugsverdachts. Der Stromanbieter Hamburg ist berechtigt, zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Nutzers Auskünfte bei der SCHUFA oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei einzuholen.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1 Die Tarifangebote auf den Webseiten des Stromanbieters Hamburg beruhen auf Angaben des jeweils bei ihr aufgelisteten Energieversorgungsunternehmens, sind also keine Angaben des Stromanbieters Hamburg. Der Stromanbieter Hamburg bemüht sich in zumutbarem Umfang fortwahrend um deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, kann jedoch keine Gewahr für diese Tarifangebote des betreffenden Energieversorgungsunternehmens übernehmen. Solche Angaben stellen keine Beschaffenheitsangabe, Zusicherung oder Garantie des Stromanbieters Hamburg dar. Ferner ist der Stromanbieter Hamburg im Rahmen der Tarifvergleichsberechnung nicht dazu verpflichtet, sämtliche am Markt befindlichen Energiebelieferungsunternehmen in die Berechnungen mit einzubeziehen.

3.2 Der Stromanbieter Hamburg bemüht sich, die vom Nutzer übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an das betreffende Energieversorgungsunternehmen weiterzuleiten. Allerdings kann der Stromanbieter Hamburg nicht gewährleisten, dass diese Unterlagen dem betreffenden Energieversorgungsunternehmen tatsächlich zugehen, beispielsweise kann es zu technischen Störungen wie Netzwerkausfällen oder auch Verlusten auf dem Postweg kommen, die außerhalb des Einflusses vom Stromanbieter Hamburg liegen. Es besteht keine Haftung vom Stromanbieter Hamburg, wenn wegen fehlerhaften Angaben durch den Nutzer ein Vertrag nicht oder nicht zu den gewünschten Konditionen zu Stande kommt.

3.3 Jegliche Informationen über Energieversorgungsvertrage oder sonstige Informationen durch den Stromanbieter Hamburg stellen keine Beratung für den Nutzer dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die der Stromanbieter Hamburg keinen Einfluss hat.

3.4 Ansprüche des Nutzers aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen des Stromanbieters Hamburg verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist; spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Beziehung zwischen dem Nutzer und dem Stromanbieter Hamburg. Dies gilt nicht, soweit es die Haftung wegen Vorsatzes betrifft.

4. Pflichten des Nutzers / Endkunden

4.1 Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online und telefonisch über die von dem Stromanbieter Hamburg vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von dem Stromanbieter Hamburg im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist der Stromanbieter Hamburg berechtigt, den Vermittlungsauftrag unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlichen falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich der Stromanbieter Hamburg vor; ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

Endkunden

4.2 Mängel der Vermittlungsleistung von Stromanbieter Hamburg (z.B. die Angabe erkennbar unrichtiger oder widersprechender Daten) und erkennbare Störungen bei der Übermittlung von Informationen sind dem Stromanbieter Hamburg unverzüglich anzuzeigen, damit dem Mangel schnellstmöglich abgeholfen werden kann. Soweit der Nutzer eine derartige Anzeige schuldhaft unterlässt, entfallen jedwede Ansprüche aus dem Vermittlungsauftrag, falls der Stromanbieter Hamburg bei rechtzeitiger Anzeige den Mangel in zumutbarer Zeit hätte abhelfen können.

4.3 Die kostenfreie Nutzung der Leistungen und der Vertragsvermittlung des Stromanbieters Hamburg ist nur Privatpersonen oder Unternehmen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen des Stromanbieters Hamburg zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. Hiervon ausgenommen ist eine Nutzung, sofern der Stromanbieter Hamburg eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt und die Nutzung Urheber- und Schutzbereichen Dritter nicht widerspricht.

4.4 Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei dem Stromanbieter Hamburg. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen bzw. selbständig beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe, die von dem Stromanbieter Hamburg im Einzelfall festgesetzt und deren Angemessenheit bei Widerspruch des Nutzers von einem ordentlichen Gericht überprüft wird.

5. Stromanbieter Hamburg​​​​​​​: Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand Hamm vereinbart, sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt.

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.

6. Stromanbieter Hamburg: Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Stromanbieter Hamburg und dem Nutzer. Sofern der Nutzer ein Vertragsverhältnis mit dem ihm von dem Stromanbieter Hamburg vermittelten Energieversorgungsunternehmen eingeht, gelten für dieses ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Energieversorgungsunternehmens; welche ihm vor Abschluss des Energieversorgungsvertrages von dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen ausgehändigt wird.